Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht dient dem fairen Interessenausgleich des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Auf Seiten des Arbeitgebers ist die Wettbewerbsfähigkeit und die Anpassungsfähigkeit an die Markterfordernisse zu gewährleisten. Hierzu müssen Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen die wirtschaftlich notwendige Freiheit des Arbeitgebers erhalten.
Auf Arbeitnehmerseite stehen faire Arbeitsbedingungen und ausreichende Absicherung des Arbeitsplatzes im Vordergrund. Wir stehen bei Bedarf sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zur Seite.
Unsere Leistungen in diesem Bereich:
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Unterstützung bei Arbeitsverhältnissen in Sondersituationen, zum Beispiel bei Schwerbehinderung, Mutterschutz und Langzeiterkrankung.
- Beratung bei Kündigung und Aufhebung von Arbeitsverhältnissen
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