Privates Mietrecht (Wohnraummietrecht)
Das Mietrecht gehört zu den Rechtsgebieten, von denen die Mitbürger am stärksten betroffen sind. Gleich, ob als Mieter oder als Vermieter – die Rechtsprechung ist stets im Wandel und gerade bei langfristigen Mietverträgen kann man sich nie sicher sein, ob der Vertrag am Ende in allen Punkten wirksam ist. So existiert z.B. eine Vielzahl an (v.a. älteren) Mietverträgen, die unwirksame Klauseln zu den Schönheitsreparturen enthalten, da sich diesbezüglich die Rechtsprechung änderte bzw. fortentwickelte. Vermieter können sich dabei nicht auf „Vertrauensschutz" berufen. Der Vermieter als Verwender von Formularvertragsklauseln (Allgemeine Geschäftsbedingungen) trägt das Risiko, dass sich die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert.
Unter Miete ist aber nicht nur die Wohnraummiete zu verstehen, wenngleich Schwerpunkt der Tätigkeit im privaten Mietrecht das Recht der Wohnraummiete ist. Gegenstand eines Mietverhältnisses können sämtliche bewegliche oder unbeweglichen Sachen sein, so z.B. die allseits bekannten Mietwägen – häufig fälschlich als Leihwägen bezeichnet.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
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- Außergerichtliche Beratung und Vertretung bei Mietstreitigkeiten, z.B. Mieterhöhungen
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